Die Kindertagesstätte hat einen eigenständigen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Er ergibt sich aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kinder- und Jugendhilfe) und dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG). Der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung und die hauseigene Konzeption und „Kinder im Mittelpunkt“ – Grundsätze für die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten bilden die Grundlagen der pädagogischen Arbeit. (...)